Antrag einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte


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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Schreibt aktuelles Datum mit; kann mit auf die PDF-Bestätigung übernommen werden

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO beantragen.

  • Außergewöhnlich Gehbehinderte/Blinde
  • Contergangeschädigte oder vergleichbare Personen
  • Doppelstomaträger/Morbus-Chron- oder Colitis ulcerosa-Betroffene

Über dieses Online-Formular können Sie die Beantragung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte vorbereiten.

 

Die Ausstellung der Parkerleichterung erfolgt vor Ort im Bürgerbüro der Stadt Dachau, Pfarrstraße 2, 85221 Dachau.

 

Hierzu sind im Original mitzubringen:

  • Lichtbild des Inhabers der Parkerleichterung
  • Ausweisdokument
  • Behindertenausweis
  • alte Parkerleichterung (soweit vorhanden)
  • Vertretungsvollmacht (wenn erforderlich)
Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller/in
Beauftragte/r - Kontaktperson (optional)

Bei Bedarf können Sie hier eine/n Beauftragte/n bzw. eine Kontaktperson angeben.

Mobilitätssituation
Funktionseinschränkungen
Vom Bürgerbüro auszufüllen


Bürgerbüro Stadt Dachau I Pfarrstraße 2 I 85221 Dachau I 08131-75300 I gewerbe@dachau.de

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