Antrag einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO beantragen.

  • Außergewöhnlich Gehbehinderte/Blinde
  • Contergangeschädigte oder vergleichbare Personen
  • Doppelstomaträger/Morbus-Chron- oder Colitis ulcerosa-Betroffene

Über dieses Online-Formular können Sie die Beantragung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte vorbereiten.

 

Die Ausstellung der Parkerleichterung erfolgt vor Ort im Bürgerbüro der Stadt Dachau (Pfarrstraße 2, 85221 Dachau). Hierzu sind im Original mitzubringen:

  • Lichtbild des Inhabers der Parkerleichterung
  • Ausweisdokument
  • Beindertenausweis
  • alte Parkerleichterung (soweit vorhanden)
  • Vertretungsvollmacht (wenn erforderlich)
Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Ihre persönlichen Daten
Angaben zur anderen Person
Mobilitätssituation
Funktionseinschränkungen

Folgende Einschränkungen sind im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen.

Erforderliche Nachweise
Von der Behörde auszufüllen