Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker und Soziale Dienste

Die Bearbeitung des eingereichten Antrages erfolgt nur nach Einhaltung einer Antragsfrist von zwei Wochen.

 

Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.

  • Ausnahmegenehmigung Soziale Dienste: 30,00 Euro je Parkausweis
  • Ausnahmegenehmigung Handwerker: 150,00 Euro je Parkausweis

Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt nach Zahlungseingang. Die erforderlichen Informationen zum Begleichen der Gebühr erhalten Sie per E-Mail mit Ihrer Antragsbestätigung.

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Gewünschte Ausnahmegenehmigung (Ausweisart)
Angaben Antragsteller/in
Angaben Betrieb/Unternehmen
Dauer der Ausnahmegenehmigung
Angabe Kennzeichen und Fahrzeuge

Ein Parkausweis kann für maximal zwei Kennzeichen/Fahrzeuge genutzt werden.

Parkausweis
Erforderliche Nachweise