Antrag auf Anordnung
Verkehrsregelnder Maßnahmen

nach § 45 Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO)

Die Ausstellung einer Ausnahmegenemigung ist kostenpflichtig. Nach Antragstellung erhalten Sie einen entsprechenden Gebührenbescheid. Die Höhe der Kosten ist abhängig von Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen. 

 

Die Bearbeitung des eingereichten Antrages erfolgt nur nach Einhaltung einer Antragsfrist von drei Wochen und nach Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antrages mit Verkehrszeichenplan.
 

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller/in
Verantwortliche/r Bauleiter/in bzw. RSA-Beauftragte/r

Eine telefonische Erreichbarkeit des/der verantwortlichen Bauleiter/in während der Maßnahmendurchführung muss sichergestellt sein.

Antrag auf Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen
Umfang der Sperrung

Restbreite der nicht beeinträchtigten Verkehrsfläche

Sonstige Angaben
Erforderliche Anlagen