Antrag auf Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen

nach § 45 Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO)


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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Schreibt aktuelles Datum mit; kann mit auf die PDF-Bestätigung übernommen werden

Die Ausstellung einer Ausnahmegenemigung ist kostenpflichtig. Nach Antragstellung erhalten Sie einen entsprechenden Gebührenbescheid. Die Höhe der Kosten ist abhängig von Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen. 

 

Die Bearbeitung des eingereichten Antrages erfolgt nur nach Einhaltung einer Antragsfrist von vier Wochen und nach Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antrages mit Verkehrszeichenplan.
 

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller/in
Verantwortliche/r Bauleiter/in bzw. RSA-Beauftragte/r

Eine telefonische Erreichbarkeit des/der verantwortlichen Bauleiter/in während der Maßnahmendurchführung muss sichergestellt sein.

Antrag auf Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen

Für die Anordnung einer Straßensperrung ist eine Antragsfrist von vier Wochen einzuhalten.

Umfang der Sperrung

Restbreite der nicht beeinträchtigten Verkehrsfläche

Sonstige Angaben
Erforderliche Anlagen

Ordnungsamt Stadt Dachau I Augsburger Straße 1 I 85221 Dachau I 08131-75214 I strassenbaustellen@dachau.de

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