Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

 

Zu beachten: Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich.

 

Voraussetzungen für eine Ausweispflichtbefreiung

  • Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung) oder
  • Sie sind handlungs- oder einwilligungsunfähig oder
  • Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht oder
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.


Benötigte Nachweise im Rahmen der Antragstellung

  • ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) oder formloses Schreiben
  • Nachweis über die Erkrankung, Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkung (wie ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/ -dienst, Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegestufe/ -grad)
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
  • bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller/in

Eine Beantragung auf Befreiung von der Ausweispflicht ist nur beim zuständigen Wohnortsamt möglich.

Angaben zur von der Ausweispflicht zu befreiende andere Person
Antragsgrund

Hiermit beantrage/n ich/wir die Befreiung von der Ausweispflicht für o.g. Person, da:

Erforderliche Nachweise