Antrag Erteilung Negativzeugnis

Der Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses ist für Hunde, für die die Vermutung als Kampfhund gilt, immer zu stellen. Auch für Mischlinge (z.B. Rotteiler-Mischlinge) ist ein Antrag erforderlich.


Ist Ihr Hund jünger als 18 Monate, können Sie zunächst nur ein befristetes Negativzeugnis erhalten. Sobald Ihr Hund das Alter von 18 Monaten erreicht hat, ist unverzüglich ein (neuer) Antrag für ein unbefristetes Negativzeugnis zu stellen.


Über die Erteilung eines unbefristeten Negativzeugnisses kann erst dann entschieden werden, wenn das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen zu den Wesensmerkmalen des/der Hund (es/e) vorliegt.


Bitte vereinbaren Sie, wenn der Hund bereits älter als 18 Monate ist, unverzüglich bzw. wenn er noch keine 18 Monate als ist, rechtzeitig zum Erreichen der Altersgrenzen einen Termin für die Begutachtung bei einem entsprechenden Sachverständigen. Eine Liste der Hundesachverständigen ist erhältlich bei der Regierung von Oberbayern (Tel 089-2176-2772).

 

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme!

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller
Negativzeugnis

Hiermit beantrage ich für den/die nachfolgenden beschriebene(n) Hund(e), für den/die Vermutung als Kampfhund(e) i.S.d. Art. 37 Abs. 1 LStVG i.V.m § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Hunde mit gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gilt, ein Negativzeugnis:

Wohnsituation
Angaben zum Hund

Nachfolgenden Hund/e beabsichtige ich zu halten.

Nachfolgenden Hund/e halte ich bereits.

Erforderliche Nachweise

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.